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Hausordnung Hutzenhäusel

Gültigkeit: Gültig ab 1. Juli 2005

Ordnung:

Zur denkmalgerechten Erhaltung des Fußbodens im Hutznhaus wird das Betreten mit Hausschuhen empfohlen.
Schlüsselberechtigte sind für die Sicherheit des Hauses verantwortlich und achten auf Verschluss nach Veranstaltungen.
Der Verlust eines Hausschlüssels hat ein Entgelt in Höhe von 50,- EUR zur Auswechslung der Schließanlage zur Folge.

Sauberkeit:

Jeder Nutzer ist für die Reinigung der genutzten Räume nach Nutzungsende verantwortlich. Der Mietpreis erhöht sich um 40,- EUR, wenn die Räume nicht gesäubert verlasen werden.
Müll ist zu trennen und in den bereitgestellten Tonnen zu entsorgen.

Inventar:

Das Geschirr des EZV steht Nutzern des Hauses zur Verfügung. Bei Verlust leistet der Nutzer Ersatz.

Bestellmodus:

Die Nutzung des Hauses zu Veranstaltungen und Feiern ist unter 03733/52820 in der Gemeindeverwaltung zu bestellen.

Die Nutzungsgebühr beträgt:
bis    4 h 35,- EUR
über 4 h 50,- EUR je Tag.

Die Nutzungsgebühr ist bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Die Schlüsselübergabe für Nutzer erfolgt in der Gemeindeverwaltung Tannenberg.
Der Schlüssel ist bis 12.00 Uhr des auf die Nutzung nachfolgenden Werktages zurückzugeben.

Sicherheit:

Im Hutznhaus ist das Rauchen verboten!
Raucher nutzen den angebrachten Aschenbecher im Außenbereich.
Der Ofen im Haus darf nur von Mitgliedern des Erzgebirgszweigverein Tannenberg gezündet werden.
Die Nutzung von Kerzen (offenes Feuer) bedarf verantwortliches Handeln. Im Brandfall ist für die Erstbekämpfung ein Feuerlöscher im Flur vorhanden.
Der nächste öffentliche Fernsprecher befindet sich gegenüber dem Gasthof. (Notruf 112)

Gemeinde Tannenberg
Christoph Neubert
Bürgermeister
Erzgebirgszweigverein Tannenberg
Dietmar Tuchscheerer
1. Vorsitzender